Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand 22.09.2024)

1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und der TB - Technischen Betriebsplanung GmbH (im Folgenden "TB").

b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der TB ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

c) Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2.) Angebote, Nebenabreden

a) Die Angebote der TB sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich sämtlicher Angaben und einschließlich des Honorars.

b) Enthält eine Auftragsbestätigung der TB Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Ausstellung der Auftragsbestätigung, schriftlich widerspricht.

c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.


3.) Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die TB um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

c) Die TB verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihr erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

d) Die TB kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diese im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Die TB ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.

4.) Gewährleistung und Schadenersatz

a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von der TB innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist beträgt, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

c) Die TB hat ihre Leistungen mit der von ihr zu erwartenden Fachkundigkeit und Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

5.) Rücktritt vom Vertrag

a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

b) Bei Verzug der TB mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist mit eingeschriebenem Brief möglich.

c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch die TBH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die TB zum Vertragsrücktritt berechtigt.

d) Ist die TB zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält sie den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung, wonach bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers von diesem die von der TB erbrachten Leistungen zu honorieren sind.

6.) Honorar, Leistungsumfang

a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.

b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten. Diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

d) Beauftragte Gwereke umfassen die erbrachten Leistungen in Ihrem Ergebnis. Editierbare Dateien (docx, xlsx, dwg udgl.) sind und bleiben geistiges Eigentum der TB. Sofern keine schriftliche Zustimmung seitens TB existiert sind diese nicht Gegenstand des Leistungsumfanges.

e) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband der Ingenieurbüros herausgegebenen unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.

7.) Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz der TB.

8.) Geheimhaltung

a) Die TB ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

b) Die TB ist auch zur Geheimhaltung ihrer Planungstätigkeit verpflichtet, falls und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist die TB berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

9.) Schutz der Leistungen

a) Pläne, Prospekte, Berichte, technische Unterlagen und dgl. der TB sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung der TB zulässig, ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.

b) Die TB ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) der TB anzugeben.

10.) Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzes gelten dessen zwingende Bestimmungen

Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, sie stünden im rechtlichen Zusammenhang mit der Honorarverbindlichkeit, wären gerichtlich festgestellt oder von der TB anerkannt.

11.) Rechtswahl, Gerichtsstand

a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und der TB kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der TB vereinbart.