(Stand 22.09.2024)
1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem
Auftraggeber und der TB - Technischen Betriebsplanung GmbH (im
Folgenden "TB").
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch
Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der TB
ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
c) Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG
abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses
Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2.) Angebote, Nebenabreden
a) Die Angebote der TB sind, sofern nichts anderes angegeben
ist, freibleibend und zwar hinsichtlich sämtlicher Angaben und
einschließlich des Honorars.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung der TB Änderungen gegenüber
dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt,
sofern dieser nicht unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach
Ausstellung der Auftragsbestätigung, schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3.) Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus
Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch die TB um Gegenstand des
vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c) Die TB verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des
ihr erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d) Die TB kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte
heranziehen und diese im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers Aufträge erteilen. Die TB ist jedoch verpflichtet,
den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen
und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser
Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu
widersprechen.
4.) Gewährleistung und Schadenersatz
a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen
erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief
binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu
erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind
ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des
Fehlenden sind von der TB innerhalb angemessener Frist, die im
allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung
vereinbarten Frist beträgt, zu erfüllen. Ein Anspruch auf
Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend
gemacht werden.
c) Die TB hat ihre Leistungen mit der von ihr zu erwartenden
Fachkundigkeit und Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.
5.) Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund
zulässig.
b) Bei Verzug der TB mit einer Leistung ist ein Rücktritt des
Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist mit
eingeschriebenem Brief möglich.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder
einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung
des Auftrages durch die TBH unmöglich macht oder erheblich
behindert, ist die TB zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Ist die TB zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält sie
den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei
unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168
ABGB Anwendung, wonach bei berechtigtem Rücktritt des
Auftraggebers von diesem die von der TB erbrachten Leistungen zu
honorieren sind.
6.) Honorar, Leistungsumfang
a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in
EURO erstellt.
b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer
(Mehrwertsteuer) nicht enthalten. Diese ist gesondert vom
Auftraggeber zu bezahlen.
c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus
welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
d) Beauftragte Gwereke umfassen die erbrachten Leistungen in Ihrem Ergebnis. Editierbare Dateien (docx, xlsx, dwg udgl.) sind und bleiben geistiges Eigentum der TB. Sofern keine schriftliche Zustimmung seitens TB existiert sind diese nicht Gegenstand des Leistungsumfanges.
e) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom
Fachverband der Ingenieurbüros herausgegebenen unverbindlichen
Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.
7.) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz der TB.
8.) Geheimhaltung
a) Die TB ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber
erteilten Informationen verpflichtet.
b) Die TB ist auch zur Geheimhaltung ihrer Planungstätigkeit
verpflichtet, falls und solange der Auftraggeber an dieser
Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung
des Auftrages ist die TB berechtigt, das vertragsgegenständliche
Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen,
sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
9.) Schutz der Leistungen
a) Pläne, Prospekte, Berichte, technische Unterlagen und dgl.
der TB sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder
teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung der TB
zulässig, ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung,
durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.
b) Die TB ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei
Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den
Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) der TB anzugeben.
10.) Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzes gelten
dessen zwingende Bestimmungen
Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist
unzulässig, es sei denn, sie stünden im rechtlichen Zusammenhang
mit der Honorarverbindlichkeit, wären gerichtlich festgestellt
oder von der TB anerkannt.
11.) Rechtswahl, Gerichtsstand
a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und der TB kommt
ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die
Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der TB
vereinbart.